Das Verkehrslexikon
Überfahren eines Stoppschildes und grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung
Gliederung:
Einleitung:
Zwar geht von einem Stoppschild nicht der gleiche Signalalarm-Effekt aus wie von rotem Ampellicht, jedoch stellt auch das Überfahren eines Stoppschildes einen der am schwersten wiegenden Verkehrsverstöße dar.
Es führt gem. § 81 Abs. 2 VVG in der Regel zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers in der Fahrzeugversicherung - im Extremfall auch zum völligen Wegfall.
- nach oben -
Weiterführende Links:
Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung
Die grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Voll- oder Teilkaskoversicherung
- nach oben -
Allgemeines:
OLG Zweibrücken v. 12.07.1991:
Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner Wartepflicht zu genügen, sondern setzt er ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von bevorrechtigtem Verkehr seine Fahrt fort, missachtet er damit - wie bei einem Rotlichtverstoß - eine der wichtigsten Grundregeln de Straßenverkehrs und legt damit ein grob fahrlässiges Verkehrsverhalten an den Tag.
OLG Hamm v. 16.10.1992:
Das Überfahren eines Stoppschildes kann - anders als das Überfahren eines Ampelrotlichts - nicht regelmäßig als grob fahrlässig bezeichnet werden, da der durch das Rotlicht für einen herannahenden Kraftfahrer hervorgerufene optische Signal-(Alarm-)Effekt bei einem Stoppschild nicht im gleichen Maße gegeben ist.
OLG Koblenz v. 30.08.2007:
Wer eine ihm bekannte Fahrstrecke mit einer derartigen Geschwindigkeit befährt und so spät bremst, dass er an einer Einmündung, an der für ihn ein Stoppschild steht, nicht nur nicht zum Stehen kommt, sondern auch den erforderlichen Abbiegevorgang nicht bewältigt und die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, handelt grob fahrlässig.
OLG Köln v. 03.09.2009:
Das Nichtbeachten eines deutlich erkennbaren Stoppschildes wird – wie auch ein Rotlichtverstoß – wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als objektiv grob fahrlässig zu werten sein. Die Nichtbefolgung des unbedingten Haltegebots mit anschließendem Unfall kann aber nicht stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls angesehen werden. Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Rotlichtverstoß. Aus dem objektiv groben Pflichtverstoß darf nicht automatisch auf die subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden. Aber der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes lassen den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu.
- nach oben -
Rotlicht:
Rotes Ampellicht und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
OLG Hamm v. 11.05.2021:
Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung nach Bodenwelle und Verdrängung der Betriebsgefahr bei Vorfahrtsverstoß am Stopp-Schild
Amtsgericht Dülmen v. 17.04.2025:
Zur Abgrenzung von grober Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei Vorfahrtsverletzung nach § 315c StGB
Amtsgericht Schleiden v. 31.07.2023:
Zur Alleinhaftung des Vorfahrtsverletzers bei Verkehrsunfall; kein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten nachweisbar
Amtsgericht Kempen v. 12.08.2022:
Zur Alleinhaftung bei schwerwiegender Missachtung der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung
OLG Hamm v. 25.07.2022:
Zur Darlegung und zum Beweis eines Vorfahrtsverzichts des Vorfahrtsberechtigten gegenüber einem Linksabbieger
OLG Hamm v. 21.12.2021:
Haftungsreduzierung im Mietwagenvertrag: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln bei grober Fahrlässigkeit und Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG
Landgericht Essen v. 29.04.2021:
Zur Unwirksamkeit einer Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag
OLG Hamm v. 23.11.2018:
Zum Vorfahrtsverzicht durch Anhalten und zur Mithaftung bei Vorfahrtsverletzung
Landgericht Köln v. 19.03.2019:
Zur Alleinhaftung bei Vorfahrtsverletzung und fehlendem Nachweis einer extrem überhöhten Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten
Amtsgericht Offenburg v. 08.07.2026:
Zur alleinigen Haftung bei Vorfahrtsverletzung an unübersichtlicher Einmündung und Missachtung der Hineintastpflicht
OLG Hamm v. 16.12.2016:
Zur Beweiswürdigung bei Zeugenaussagen über Rotlichtverstoß und Vorfahrtverletzung an einer durch Verkehrszeichen geregelten Einmündung
Landgericht Bonn v. 04.11.2016:
Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall in der Kaskoversicherung
OLG Köln v. 03.09.2009:
Grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung eines Stoppschildes und Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung
Amtsgericht Düsseldorf v. 12.09.2007:
Zur Haftung bei Verkehrsunfall im Parkhaus: Missachtung eines Stoppschildes als alleinige Unfallursache trotz eingeschränkter StVO-Geltung.
OLG Hamm v. 29.04.2005:
Zur Verneinung subjektiv grob fahrlässigen Verhaltens bei Rotlichtverstoß durch Irritation bei Kaskoversicherung
OLG Köln v. 18.01.2005:
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei grob fahrlässiger Missachtung eines Stoppschildes
OLG Karlsruhe v. 04.03.2004:
Augenblicksversagen (Vollkasko)
Amtsgericht Düsseldorf v. 02.04.2002:
Stoppschild
OLG Köln v. 04.08.1998:
Ampel
OLG Köln v. 17.07.1998:
Stoppschild
OLG Köln v. 19.09.1995:
Stoppschild
Amtsgericht Völklingen v. 30.10.2024:
Stoppschild
- nach oben -