Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

UDS - Unfalldatenschreiber

UDS - Unfalldatenschreiber



Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Der Unfalldatenspeicher, kurz UDS, zeichnet ähnlich wie der Fahrtenschreiber im Lkw ständig die Fahrdaten des Fahrzeuges auf, in dem das Gerät eingebaut ist. Anders als bei den Diagrammscheiben des Fahrtenschreibers bzw. des digitalen Tachos findet die Datenspeicherung nicht mechanisch auf Papier oder ähnlichem, sondern in Form einer elektronischen Datei statt.

Der UDS ist somit ein computergestütztes Messgerät, das fest im Fahrzeug verbaut ist. Man muss auch nicht den UDS ausbauen, um an die gespeicherten Daten zu kommen. Das Auslesen der Fahrdaten erfolgt mit Hilfe eines handelsüblichen Computers und einer speziellen Software, die dem Computer die Kommunikation mit dem UDS erlaubt.

- nach oben -



Allgemeines:


Dashcam - On-Board-Kamera

Ungenehmigte Video-und Foto-Personenaufnahmen und deren Verwertung

Unfallanalyse - unfallanalytisches Sachverständigengutachten

Datenschutz und Verkehrsrecht

Verwertungsverbote

KG Berlin v. 06.02.2006:
Es stellt ein erhebliches Indiz für ein manipuliertes Geschehen dar, wenn die Darstellung des Fahrers des Mietfahrzeugs ("Um den Unfall zu vermeiden, habe ich sofort das Lenkrad nach links gerissen ...") nach der Auswertung des UDS des Mietwagens durch einen gerichtlichen Sachverständigen widerlegt ist

LG Bochum v. 07.11.2016:
Ergibt die Auswertung des elektronischen Datenschreibers des Fahrzeugs des Unfallverursachers, dass das Fahrzeug fünf Sekunden vor der Kollision mit dem Fahrzeug des Geschädigten stand und dann relativ stark (hier: auf eine Geschwindigkeit von 34 km/h) beschleunigt wurde, wobei das Lenkrad zunächst nach links gedreht war und anschließend eine leichte Lenkbewegung nach rechts sowie ein leichtes Abbremsen folgte, bevor es zur Kollision kam, spricht dies – neben einer Vielzahl weiterer Indizien – für einen gestellten Verkehrsunfall, da dies kein plausibles und nachvollziehbares Fahrmanöver darstellt.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum