Vielfach entstehen nach einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt wurde, nicht zu vernachlässigende Kosten dafür, dass vorhandene Ausstattungsgegenstände beispielsweise im Totalschadenfall in das Nachfolgefahrzeug übernommen werden müssen bzw. kostspielige Sonderausstattungen ebenfalls mitrepariert werden müssen, weil sie durch den Unfall beeinträchtigt wurden. Dies kann den Ab- und Wiederanbau von Anhängerkupplungen betreffen, aber auch die Funkgeräteausstattung oder den Taxameter bei Taxis, schließlich aber auch beispielsweise Werbelackierungen und - ausstattungen usw.
In allen diesen Fällen stellt sich u. a. auch die Frage, ob derartige Kosten vom Schädiger auch dann als notwendiger Wiederherstellungsaufwand ersetzt werden müssen, wenn der Geschädigte diese Kosten nur im Wege fiktiver (abstrakter) Schadensberechnung geltend macht, oder ob sie lediglich dann ersetzt werden können, wenn die Wiederherstellung auch tatsächlich durchgeführt und nachgewiesen wird.
AG Rendsburg v. 18.11.2002:
Fiktive Umbaukosten (hier: Umbau eines Holzlenkrades) sind ebenso wenig erstattungsfähig wie fiktive Verbringungskosten zum Lackierer. Fallen die Umbaukosten während des Schadensersatzprozesses infolge Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs konkret an, sind dem Geschädigten nach sofortigem Anerkenntnis der Umbaukosten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
AG Bensheim v. 10.05.2013:
Nachdem die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den vollen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des verunfallten Fahrzeuges ersetzt hat, hat der geschädigte Taxiunternehmer keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten für das Ummontieren der Räder von dem Unfallfahrzeug auf ein anderes Fahrzeug, denn durch den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes wurde der Geschädigte bereits in die Lage versetzt, ein Ersatzfahrzeug mit vollständiger Bereifung anzuschaffen. Ebenfalls hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Umbaukosten für den Einbau eines Spiegeltaxameters und einer Taxialarmanlage in das Ersatzfahrzeug, weil vorliegend nicht bewiesen ist, dass das Unfallfahrzeug über derartige Anlagen verfügte.
BGH v. 23.05.2017:
Wählt der Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfalls beschädigten Taxis den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Taxiausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Taxi jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig.
Landgericht Landshut v. 21.07.2023:
Reparaturkosten für unfallbedingt nicht direkt beschädigte, aber zerstörungsfrei nicht demontierbare Bauteile
OLG Hamm v. 24.06.2022:
Zur fiktiven Schadensabrechnung von Umrüstungskosten bei Spezialfahrzeugen ohne Ersatzmarkt und der Grenze der Verhältnismäßigkeit
Landgericht Wuppertal v. 15.12.2016:
Zur Berechnung des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden eines Taxis (Wiederbeschaffungs- und Restwert, Umrüstkosten)
Amtsgericht Passau v. 24.08.2022:
Zur Notwendigkeit und Erstattungsfähigkeit der Beilackierung bei weißer Einschichtlackierung in der Praxis
Amtsgericht Aachen v. 18.01.2018:
Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten und UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens
Amtsgericht Rheine v. 31.08.2020:
Erstattungsfähigkeit von Beilackierungs-, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall
OLG Hamm v. 27.06.2025:
Zur fiktiven Schadensberechnung bei einem mit einer Vielzahl von Sonderausstattung versehenen privaten, als Unikat bezeichneten Kraftfahrzeug.
Amtsgericht Bonn v. 18.05.2018:
Zur Erstattungsfähigkeit von Beilackierungs-, Verbringungs- und UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung
Landgericht Bielefeld v. 15.11.2019:
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall bei Unikatfahrzeug; Folgen der Vorfinanzierungsunfähigkeit des Geschädigten.
Amtsgericht Hagen v. 12.01.2018:
Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten und weiteren Positionen bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall
Landgericht Duisburg v. 06.03.2015:
Schadensersatzumfang nach Verkehrsunfall eines Taxis: Mietwagenkosten, Standgeld, Überführungs- und Umrüstungskosten
OLG Köln v. 25.08.2005:
Schadensminderungspflicht beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs; Ersatz von Anbauteilen bei Modellwechsel; Anrechnung vorgerichtlicher Anwaltskosten