OVG Münster v. 02.02.2017:
Der "grobe Formmangel" einer fehlenden Begründung liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen. „Nicht mit Gründen versehen“ im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist ein Urteil nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind.
Oberverwaltungsgericht NRW v. 31.03.2020:
Zur Zulassung der Berufung wegen Begründungsmangels und zur Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Gebührenbescheid nach GebOSt
BVerwG v. 15.12.2025:
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Präklusion und zum Anwaltserfordernis im Planfeststellungsverfahren.
BVerwG v. 15.12.2025:
Zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Verfahrensmängeln bei der Variantenprüfung und Existenzgefährdung
BVerwG v. 15.12.2025:
Zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Verfahrensmängeln bei der Variantenprüfung und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
OLG Düsseldorf v. 08.05.2019:
Voraussetzungen der Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei geringer Geldbuße und fehlender Urteilsbegründung
BGH v. 11.03.2025:
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO im Diesel-Abgasskandal
BGH v. 21.01.2025:
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Beurteilung der Prüfstandsbezogenheit einer Timerfunktion in einem Dieselfahrzeug
Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.09.2016:
Zur Widmung einer Wegefläche als öffentliche Straße nach preußischem Wegerecht; Anforderungen an ernstliche Zweifel im Zulassungsverfahren.