Das Verkehrslexikon

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Urteilsanforderungen im Verwaltungsstreitverfahren - fehlende Urteilsgründe

Urteilsanforderungen im Verwaltungsstreitverfahren - fehlende Urteilsgründe





Gliederung:


- Allgemeines
- Divergenzrüge
- Rechtliches Gehör





Allgemeines:

Urteile und Urteilsanforderungen in den verschiedenen Verfahrensarten

OVG Münster v. 02.02.2017:
Der "grobe Formmangel" einer fehlenden Begründung liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen. „Nicht mit Gründen versehen“ im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO ist ein Urteil nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind.

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Divergenzrüge:

Divergenzrüge - Zulässigkeit und Anforderungen

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Rechtliches Gehör:

Rechtliches Gehör

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