Das Verkehrslexikon

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Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche und Anwaltshaftung

Die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche und Anwaltshaftung




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Verjährung im Zivilrecht

Abfindungsvergleich und Verjährung der Schadensersatzansprüche

Anwaltsverschulden - Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten

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Allgemeines:


BGH v. 14.11.1991:
Der Rechtsanwalt, der begründeten Anlass hat, eine durch einen Fehler eingetretene Schädigung des Mandanten zu erkennen, muss ihn hierauf sowie auf kurze Verjährung des BRAO § 51 so rechtzeitig hinweisen, dass er ohne Zeitdruck anderweitigen Rechtsrat einholen und gegebenenfalls die Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung unterbrechen kann.

LG Oldenburg v. 22.09.2000:
Trotz eines Schreibens des Mandanten, in welchem er bittet, von Zwangsmaßnahmen wegen Anwaltsgebühren gegen ihn abzusehen, und ankündigt, unaufgefordert auf die Anwälte zuzukommen, ist die Einrede der Verjährung nicht rechtsmissbräuchlich.



BGH v. 13.11.2008:
Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung die Verjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach § 51b BRAO, so gilt dies auch für den Sekundäranspruch.

BGH v. 12.07.2012:
Die unterlassene Anordnung einer routinemäßigen Wiedervorlage einer Mandantenakte stellt keinen Anlass dar, der die Sekundärhaftung nach altem Verjährungsrecht auszulösen vermag.

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