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EtG-Wert - Nachweis der Alkoholabstinenz - Marker für Alkoholkonsum

EtG-Wert - Ethylglucuronid-Wert - Nachweis der Alkoholabstinenz - Urinprobe - Marker für Alkoholkonsum




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Ethylglucuronid (EtG) ist ein direkter Metabolit des Ethylalkohols. Es entsteht, indem sich Ethanol an die aktivierte Glucuronsäure bindet. Das Ethylglucuronid kann noch einige Zeit nach vollständiger Alkoholausscheidung im Urin oder im Haar nachgewiesen werden kann und sich damit gut als Marker für den Alkoholkonsum und somit auch als Abstinenznachweis eignet.


Das erkennt inzwischen auch die Rechtsprechung an, vgl. VGH München v. 10.02.2009:

   In Gestalt des "EtG-Werts" steht ein hochspezifischer Marker zur Verfügung, der es nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gerichts u. U. erlaubt, eine behauptete Alkoholabstinenz zu verifizieren oder zu widerlegen.

Oder: SG Marburg v. 17.03.2010:

   In Gestalt der Bestimmung des EtG-Wertes steht ein hochspezifischer Marker zur Verfügung, der es nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gerichts - anders als die Laborparameter, die üblicherweise mit dem Ziel einer Abstinenzkontrolle erhoben werden (GGT, GOT, GPT, MCV und CDT) - u. U. erlaubt, eine behauptete Alkoholabstinenz unmittelbar nachzuweisen oder zu widerlegen. Findet sich in mehreren unangekündigt und nach kurzfristiger Einbestellung gewonnenen Urinproben, die einen längeren Zeitraum abdecken, kein EtG, geht die gutachterliche Praxis davon aus, dass ein angegebener Alkoholverzicht glaubhaft gemacht wurde.

Siehe auch
EtG-Wert - Ethylglucuronid-Wert - Nachweis der Alkoholabstinenz

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Allgemeines:


EtG-Wert - Ethylglucuronid-Wert als Marker für Alkoholkonsum und Abstinenz

Konsum-Marker für diverse Substanzen

VGH München v. 30.09.2008:
In Gestalt des "EtG-Werts" steht ein hochspezifischer Marker zur Verfügung, der es nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gerichts u. U. erlaubt, eine behauptete Alkoholabstinenz zu verifizieren oder zu widerlegen.

VGH München v. 10.02.2009:
In Gestalt der Bestimmung des EtG-Wertes steht ein hochspezifischer Marker zur Verfügung, der es nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gerichts - anders als die Laborparameter, die üblicherweise mit dem Ziel einer Abstinenzkontrolle erhoben werden (GGT, GOT, GPT, MCV und CDT) - u. U. erlaubt, eine behauptete Alkoholabstinenz unmittelbar nachzuweisen oder zu widerlegen. Findet sich in mehreren unangekündigt und nach kurzfristiger Einbestellung gewonnenen Urinproben, die einen längeren Zeitraum abdecken, kein EtG, geht die gutachterliche Praxis davon aus, dass ein angegebener Alkoholverzicht glaubhaft gemacht wurde.




SG Marburg v. 17.03.2010:
Es handelt sich bei Ethylglucuronid um ein Alkoholabbauprodukt der Leber, die Benutzung eines alkoholhaltigen Haarwassers kann aber zu einer geringfügigen Resorption von Alkohol über die Kopfhaut führen, d. h. es können geringe Mengen Alkohol in die Blutbahn und damit in die Leber gelangen. Sie werden dort verstoffwechselt und können in der Folge den Ethylglucuronidwert in geringem Umfang verändern. Ein Wert von 42,8 pg/mg liegt eindeutig jenseits eines in geringem Umfang beeinflussten Wertes. Bei Abstinenzlern beträgt der Wert 7 pg/mg Ethylglucuronid, bei Normaltrinkern, die bis ca. 30g Alkohol täglich zu sich nähmen, liegt der Wert unter 30 pg/mg Ethylglucuronid; bei starken Trinkern oder Alkoholikern steigt der Wert über 30 pg/mg Ethylglucuronid.

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