Das Verkehrslexikon
Maßgeblichkeit der Kenntniserlangung für die Verjährung einer Regressforderung
In Fällen, in denen die Ersatzansprüche des Geschädigten auf Grund gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs auf einen anderen übergegangen sind, spielt für die Verjährung von dessen Regressforderung der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle, zu dem der für die Bearbeitung des Falls autorisierte Mitarbeiter die entscheidene Kenntnis von den die Regressforderung begründenden Tatsachen erlangt hat.
Gliederung:
Allgemeines:
Verjährung von Ansprüchen in der Unfallregulierung
Forderungsübergang auf die Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger
BGH v. 22.04.1986:
Zur Frage, ob die Verjährung nach BGB § 852 zu laufen beginnt, wenn nach dem Anspruchsübergang gemäß OEG § 5, BVG § 81a, BGB § 823 innerhalb der verfügungsbefugten Behörde Bedienstete der Grundsatzabteilung, nicht aber Bedienstete der Regressabteilung von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangen.
BGH v. 11.02.1992:
Sind innerhalb der regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalles zuständig, dann kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an.
BGH v. 18.01.1994:
Ist der Bedienstete einer juristischen Person innerhalb seines Aufgabenbereichs mit der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen befasst und insoweit ihr Wissensvertreter, so kann seine Kenntnis die Verjährung solcher Ansprüche nach BGB § 852 Abs 1 ohne Rücksicht darauf in Lauf setzen, dass für die Geltendmachung der Ansprüche eine andere Abteilung zuständig ist.
BGH v. 16.11.1999:
Die Verjährung des deliktischen Anspruchs auf Ausgleich von Spätfolgen eines Körperschadens, die zum Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis vom Schaden auch für Fachkreise nicht voraussehbar waren und daher außerhalb der "Schadenseinheit" liegen, beginnt erst, wenn der Geschädigte selbst von der Möglichkeit des konkreten Schadenseintritts und des Ursachenzusammenhangs mit der Ausgangsschädigung positive Kenntnis erlangt.
BGH v. 28.11.2006:
Für den Beginn der dreijährigen Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals „Kenntnis“ bei Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf die positive Kenntnis des für die Vorbereitung und Verfolgung des Regressanspruchs zuständigen Bediensteten abzustellen.
BGH v. 17.06.2008:
Einem Haftpflichtversicherer, der durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages an den Geschädigten bewirkt, dass der Geschädigte keine Leistung aus der Pflegeversicherung beantragt und der damit die Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von dem Ersatzanspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer verhindert, kann die Berufung auf die Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben verwehrt sein.
OLG Hamm v 30.11.2010:
Für die Verjährung eines übergegangenen Anspruchs kommt es auf die Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von den anspruchsbegründenden Tatsachen an. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 852 BGB a.F. auf juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden darf diesen nicht die Kenntnis eines jeden Bediensteten zugerechnet werden, sondern es muss sich um einen sog. Wissensvertreter handeln. Wissensvertreter in diesem Sinne ist nach dem insoweit heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 BGB derjenige Bedienstete, der vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit in eigener Verantwortung betraut worden ist.
BGH v. 15.03.2011:
Kommt es für den Beginn der Verjährung auf die Kenntnis des zuständigen Sachbearbeiters der Pflegekasse an, ist die Kenntniserlangung durch den Beschäftigten für die Verjährung der Forderungen der Pflegekasse nur relevant, wenn und soweit der Bedienstete bei der Abwicklung des Schadensfalles für diese handelt.
BGH v. 20.10.2011:
Auch nach Einführung der Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei deliktsrechtlichen Ansprüchen, die von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit arbeitsteiliger Organisation (hier einem Sozialversicherungsträger) geltend gemacht werden, hinsichtlich der Beurteilung einer grob fahrlässigen Unkenntnis ebenso wie der positiven Kenntnis auf die Beschäftigten der Regressabteilung, nicht derjenigen der Leistungsabteilung abzustellen.
BGH v. 28.02.2012:
Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist.
BGH v. 17.04.2012:
Im Deliktsrecht ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei den Ansprüchen der Sozialversicherungsträger auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Mitarbeiter der für den Regress zuständigen Organisationseinheit abzustellen. Eine dem Sozialversicherungsträger zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis kann vorliegen, wenn die für den Regress zuständige Organisationseinheit ohne weiteres hätte erkennen können, dass ein Regress veranlasst sein kann. Sie kommt ferner in Betracht, wenn diese Organisationseinheit nicht in geeigneter Weise behördenintern sicherstellt, dass sie frühzeitig von Umständen Kenntnis erhält, die einen Regress begründen können.
OLG Frankfurt am Main v. 01.07.2015:
Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 199 BGB zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist. - Ist das strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zeitpunkt der Akteneinsicht durch die Behörde, was die Umstände des Unfalls angeht, weitgehend ausermittelt und liegen die wesentlichen Zeugenaussagen zum Unfallhergang vor, ergeben sich unabhängig von der Frage einer strafrechtlichen Verurteilung ausreichende Anhaltspunkte für eine Haftungsverteilung gemäß § 17 StVG und auch für entsprechenden Gesamtschuldregress in Form einer Quote, ebenfalls gemäß § 17 Abs. 1 StVG, so endet die Hemmung der Verjährung.
Landgericht Münster v. 19.05.2025:
Verjährung des Direktanspruchs eines Sozialhilfeträgers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfall
Landgericht München v. 16.02.2024:
Zur Beendigung der Verjährungshemmung von Regressansprüchen gegen den Kraftfahrthaftpflichtversicherer
OLG München v. 06.09.2023:
Zum Verjährungsbeginn von Regressansprüchen öffentlicher Körperschaften bei Kenntnis der Regressabteilung
BGH v. 08.07.2025:
Verjährungsbeginn bei Regressansprüchen öffentlicher Körperschaften: Relevanz des Kenntnisstands der Regressabteilung
BGH v. 13.12.2022:
Zur Frage des Verjährungsbeginns in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA189).
BGH v. 20.10.2022:
Zum Verjährungsbeginn bei grob fahrlässiger Unkenntnis im Dieselskandal; Zuwarten bis Jahresende 2015
BGH v. 18.10.2022:
Zur Differenzierung des Anspruchsübergangs nach § 116 SGB X und grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung
OLG Hamm v. 08.07.2020:
Verjährung von Sozialhilfe-Rückgriffsansprüchen nach § 116 SGB X; Anrechnung ersparter Verpflegungskosten in WfbM
OLG Bamberg v. 15.05.2023:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal bei grob fahrlässiger Unkenntnis der Betroffenheit
Landgericht Ingolstadt v. 10.11.2022:
Verjährung deliktischer Ansprüche im Abgasskandal: Grob fahrlässige Unkenntnis trotz Medienberichterstattung
OLG München v. 27.10.2022:
Zur Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche im VW-Dieselskandal bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis
Landgericht Memmingen v. 22.07.2022:
Diesel-Skandal: Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Kenntnis vom Rückruf allein begründet keine Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung
Landgericht Schweinfurt v. 20.08.2021:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis
OLG München v. 15.11.2021:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal wegen grob fahrlässiger Unkenntnis
Landgericht Wuppertal v. 27.01.2022:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis
BGH v. 14.03.2017:
Anforderungen an eine positive Entscheidung des Versicherers zur Beendigung der Verjährungshemmung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG
Landgericht Münster v. 18.01.2019:
Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialleistungsträgers nach Verkehrsunfall bei Zuständigkeitsfiktion nach § 14 SGB IX
OLG Hamm v. 16.09.2016:
Zum Beginn der Verjährung von Regressansprüchen bei arbeitsteiliger Behördenstruktur und Kenntnisstand der Regressabteilung
Landgericht Münster v. 30.08.2017:
Zur Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen des Sozialhilfeträgers durch Verhandlungen des Geschädigten mit dem Haftpflichtversicherer
Landgericht Münster v. 13.01.2016:
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall bei langjähriger Leistung von Unfallfürsorge
Landgericht Köln v. 05.01.2022:
Verjährungsbeginn von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal bei grob fahrlässiger Unkenntnis
OLG Köln v. 15.07.2020:
Verjährungsbeginn von Dieselskandal-Ansprüchen: Grob fahrlässige Unkenntnis ab Ende 2015
OLG Köln v. 15.07.2020:
Zum Verjährungsbeginn von Ansprüchen aus dem Dieselskandal bei grob fahrlässiger Unkenntnis bis Ende 2015
OLG Köln v. 15.07.2020:
Zum Verjährungsbeginn von Ansprüchen aus dem Dieselskandal bei grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände
OLG Düsseldorf v. 13.04.2021:
VW-Abgasskandal: Zurückweisung der Berufung; Kenntnis des Käufers und Sittenwidrigkeit des Thermofensters
BGH v. 11.06.2024:
Zur Übertragbarkeit der Grundsätze der Repräsentantenhaftung (§ 31 BGB) auf § 111 Satz 1 SGB VII
OLG Düsseldorf v. 13.03.2012:
Zur Beendigung der Verjährungshemmung bei eindeutiger Ablehnungserklärung des Versicherers
OLG Düsseldorf v. 22.07.2009:
Zur Verjährung des Direktanspruchs gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer bei unleserlichem Unfallaufnahmebogen
OLG Hamm v. 18.12.2006:
Zur Verjährung von Regressansprüchen des Dienstherrn nach Verkehrsunfall: Maßgebliche Kenntnis der zuständigen Regressabteilung.
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