BGH v. 28.02.2007:
Ob eine schon im Formular für die Schadensmeldung enthaltene Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei einer späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muss, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
OLG Köln v. 10.06.2008:
Ein Versicherer kann sich nicht auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers durch falsche Angaben im Fragebogen berufen, wenn der Fragebogen an seinem Ende über der Unterschriftenzeile eine Belehrung enthält, die sich drucktechnisch nicht vom übrigen Formulartext absetzt, und somit die Gefahr besteht, dass der Versicherungsnehmer die Belehrung überliest.
OLG Saarbrücken v. 04.02.2009:
Die Belehrung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer über den Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben muss auffallend gestaltet sein und sich von sonstigen Textmitteilungen deutlich absetzen.
BGH v. 22.06.2011:
Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
BGH v. 09.01.2013:
Dem Erfordernis einer gesonderten Mitteilung in Textform i.S. von § 28 Abs. 4 VVG genügt es, wenn der Versicherer die Belehrung des Versicherungsnehmers in einen Schadenmeldungsfragebogen oder ein sonstiges Schreiben aufnimmt, in welchem dem Versicherungsnehmer Fragen zur Aufklärung des Versicherungsfalls gestellt werden. In diesen Fällen muss sich die Belehrung durch ihre Platzierung und drucktechnische Gestaltung vom übrigen Text derart abheben, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen ist.