Die Beschreibungen des Verfahrens und der Geräte sind auszugsweise entnommen aus Becker, Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, 2000, S. 107 ff..
Es werden heute nur noch zu Vierfach-Messgeräten umgebaute Dreifach-Messgeräte und Vierfach-Messgeräte eingesetzt.
Es handelt sich um die Gräte: ESO uP 80/VI und ESO uP 80/VI-4, ESO uP 80/VIII und ESO uP 80/VIII-4.
OLG Stuttgart v. 24.10.2007:
Es stellt für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entweder auf ein uneingeschränktes glaubhaftes Geständnis des Betroffenen oder auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt.