Das Geschwindigkeits-Überwachungsgerät Typ ES 1.0 der Firma ESO erfüllt die Vorgaben der Rechtssprechung des BGH (BGHSt 39, 291; 43, 277). Die Gebrauchsanweisung des Herstellers und die Zulassung durch die physikalisch-technische Bundesanstalt bieten Gewähr für seine zuverlässige Anwendung. Es ist einfach zu handhaben und hat sich nach den Erfahrungen des Sachverständigen in der Praxis bewährt. Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren.
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