OLG Stuttgart v. 16.10.2014:
Eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (gem. E.1.3 AKB 2008) kann auch vorliegen, wenn die Voraussetzungen des Straftatbestandes § 142 StGB nicht erfüllt sind.
Zivilrechtliche Beweislastumkehr bei Unfallflucht?
OLG Frankfurt am Main v. 12.07.2010:
Bleibt nach durchgeführter Beweisaufnahme der genaue Unfallhergang, insbesondere die Kollisionsstelle unaufgeklärt und lassen sich zum beiderseitigen Verschulden keinerlei Feststellungen treffen, so kann jedem Halter nur seine Betriebsgefahr zugerechnet werden, die bei Kraftfahrzeugen gleichen Typs und annähernd gleicher Geschwindigkeit gleich groß anzusetzen sei. Die Unfallflucht eines Unfallbeteiligten hat keine Beweislastumkehr zugunsten der anderen Partei zur Folge.
Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage und Regress:
AG Bremen v. 05.07.2010:
Kann die Einlassung des Kfz-Führers, er habe einen Unfall nicht bemerkt, seitens des Versicherers nicht widerlegt werden, ist ein Regress unbegründet. Aus dem Ausgang des Strafverfahrens gegen den Fahrer mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße kann nicht geschlossen werden, der Beklagte habe sich zweifelsfrei eines strafrechtlichen Vergehens schuldig gemacht. Die Beweislast für das Vorliegen des nötigen Vorsatzes liegt beim Versicherer.