Das Verkehrslexikon

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Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: Trinken in Fahrbereitschaft

Indiz für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt: Trinken in Fahrbereitschaft




Siehe auch
Schuldform - Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten
und
Stichwörter zum Thema Alkohol

Dass der Alkohol während einer Fahrbereitschaft genossen wurde, kann grundsätzlich ausreichen, um zumindest bedingten Vorsatz anzunehmen (OLG Celle NZV 1996, 204; OLG Köln DAR 1987, 126).

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