Das Verkehrslexikon

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MPU und Führerschein: Entziehung, Gutachten, Neuerteilung




Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet unabhängig von Bußgeld und Strafgericht, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Sie ordnet Gutachten an, entzieht mit Sofortvollzug und erteilt nach Entzug nur neu, wenn die Eignung belegt ist - meist durch die medizinisch-psychologische Untersuchung. Dieser Bereich erklärt das Verfahren aus Sicht des Betroffenen: Was die Behörde darf, welche Fristen laufen, wie man sich wehrt und wie man die MPU besteht.

Erster Teil: Entziehung, Sofortvollzug, Eilantrag und Fahrtenbuch. Zweiter Teil: die MPU - wann sie kommt, wie sie abläuft, was sie kostet und wie man sich bei Alkohol, Cannabis, Drogen, Punkten und Straftaten vorbereitet. Dritter Teil: Neuerteilung, Fahreignung bei Krankheit und Alter, ausländische Führerscheine, begleitetes Fahren, Medikamente, Pflichtumtausch und die Kurslandschaft. Die strafrechtliche Seite (Sperrfrist, Strafbefehl) steht im Bereich Promille und Strafrecht.

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Entziehung und Eilverfahren


MPU: Anordnung, Ablauf, Vorbereitung


Neuerteilung, Eignung und Sonderfälle


Wann die MPU angeordnet wird

AnlassRechtsgrundlageMPU
Alkoholfahrt ab 1,6 ‰ (auch Fahrrad)§ 13 S. 1 Nr. 2c FeVzwingend
Alkoholfahrt 1,1 bis 1,59 ‰ ohne Ausfallerscheinungen§ 13 S. 1 Nr. 2a FeV (Zusatztatsache)regelmäßig
Zwei oder mehr Alkoholfahrten (auch 0,5-‰-OWi)§ 13 S. 1 Nr. 2b FeVzwingend
Entziehung wegen Alkohol, Neuerteilung§ 13 S. 1 Nr. 2d FeVzwingend
Harte Drogen (Kokain, Amphetamin, MDMA, Heroin) - auch einmaligAnlage 4 Nr. 9.1 FeVEntziehung ohne MPU; MPU bei Neuerteilung nach 1 Jahr Abstinenz (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV)
Cannabisfahrt ab 3,5 ng/ml THC, Mischkonsum, Konsum in der Probezeit§ 13a FeV / Anlage 4 Nr. 9.2 FeVMPU bei fehlendem Trennvermögen oder Zusatztatsachen
8 Punkte - Entziehung nach dem Punktesystem§ 4 Abs. 10 StVGzwingend vor Neuerteilung (frühestens nach 6 Monaten)
Erhebliche oder wiederholte Verkehrsstraftaten (Rennen, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)§ 11 Abs. 3 Nr. 4, 5 FeVErmessen
Straftaten mit Aggressionspotenzial, auch außerhalb des Verkehrs§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 7 FeVErmessen
Wiederholte Verstöße in der Probezeit nach Verwarnung§ 2a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 StVGbei Neuerteilung

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Weitere Ratgeber


Stand: Oktober 2026. StVG und Fahrerlaubnis-Verordnung mit Anlage 4 in der geltenden Fassung, Beurteilungskriterien 4. Auflage; Kosten- und Fristangaben sind Erfahrungswerte. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. MPU, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis | Alle Rechner | Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht

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