Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 27.03.1990 - 95 OWiG - 65/90 - 2008 - Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
AG Frankfurt am Main v. 27.03.1990: Zur Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Siehe auch Die Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Droht dem Betroffenen eine Eintragung mit zwei Punkten im VZR und hat der Verteidiger eine ausführliche Schutzschrift gefertigt, ist der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt
Droht dem Betroffenen eine Eintragung mit zwei Punkten im VZR und hat der Verteidiger eine ausführliche Schutzschrift gefertigt, ist der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt, vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 27.03.1990 - 95 OWiG - 65/90 - 2008).