Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Arnsberg Beschluss vom 04.06.1992 - 9 OWi 19 Js 1190/91 (483/91) - Zur Angemessenheit der Mittelgebühr in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen
AG Arnsberg v. 04.06.1992: Zur Angemessenheit der Mittelgebühr in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen
Siehe auch Die Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sind bei einem VU schwere Schäden eingetreten und zahlt die gegnerische Versicherung im Hinblick auf den gegen den Auftraggeber ergangenen Bußgeldbescheid nicht, dann ist bezüglich des OWi-Verfahrens die Bedeutung der Angelegenheit so groß, dass der Ansatz der Mittelgebühr für den Verteidiger gerechtfertigt ist, vgl Amtsgericht Arnsberg (Beschluss vom 04.06.1992 - 9 OWi 19 Js 1190/91 (483/91)).