LG München v. 06.05.2016: Nennung von Namen von Konkurrenzprodukten auf der Handelsplattform eBay ist nicht wettbewerbswidrig
Das Landgericht München (Urteil vom 06.05.2016 - 17 HK O 21868/15) hat entschieden:
- Die Verwendung einer fremden Marke in eigenen Internet-Verkaufsangeboten stellt für sich alleine noch keine unlautere Rufausnutzung dar.
- Das Anbieten von Produkten (hier: Antifalten Gesichtspads) über die Handelsplattform eBay, wobei in der Angebotszeile angegeben wird, dass es sich nicht um ein bestimmtes Konkurrenzprodukt handelt (hier: "Keine F."), ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
Siehe auch Auktionsplattformen, insbesondere eBay und Stichwörter zum Thema Werbung
Gründe: