Das Verkehrslexikon
Zur technischen Seite des Verkehrskontrollsystems VIDIT VKS
Krumm, DAR 2007, 129 ff.: Zur technischen Seite des Verkehrskontrollsystems VIDIT VKS
Krumm, DAR 2007, 129 ff. erläutert die technische Funktionsweise des VKS wie folgt:
"Das VKS besteht aus drei Komponenten, nämlich einem ordnungsgemäß für das System eingerichteten Fahrbahnabschnitt, dem Aufnahmevorgang und der am Ende stehenden Auswertung des aufgenommenen Videos. Alle diese Komponenten sind eng miteinander verwoben und füreinander unverzichtbar.
1. Geeignete Örtlichkeit
Der von der Brücke als späterem Kamerastandort einsehbare Bereich der Fahrbahn muss mindestens 250 m lang sein. Auf der hier sichtbaren Fahrbahnoberfläche werden im Brückennahbereich vier Punkte markiert. Diese heißen „Passpunkte” und bilden ein Viereck (Mindestabstand: 50 m; Maximalabstand: 150 m). Weiterhin werden zwei „Kontrollpunkte” (Mindestabstand: 10 m; Maximalabstand: 100 m) markiert. Alle sechs Punkte werden mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen. Beim Einrichten der Messstelle wird ein Referenzvideo aufgezeichnet. Die Aufstellhöhe der Kamera von mindestens 3 m über der Fahrbahn wird bei Erstellung des Referenzvideos dokumentiert und darf bei den späteren Tatvideoaufzeichnungen nicht unterschritten werden.
2. Aufnahmevorgang
Das System wird so eingesetzt, dass die eigentliche „Messkamera” auf der Brücke aufgestellt wird. Sie filmt die gesamte erkennbare Fahrbahnstrecke (meist 400 bis 500 m weit). Eine zweite Kamera kann dann zur Fahreridentifizierung oder zur Feststellung der Kennzeichen von LKW tiefer angebracht werden. Diese hat mit der eigentlichen Geschwindigkeits- und Abstandsbestimmung nichts zu tun. Der Aufbau dieser Kameras entspricht also grundsätzlich dem bereits bekannten VAMA-System. Ebenso wie bei diesem System ist die zweite Kamera zur Fahreridentifizierung / Kennzeichenfeststellung jedoch mit der „Messkamera” synchronisiert. Dies bedeutet, dass die eingespiegelte Zeit in der zweiten Kamera nicht mit geeicht ist, sondern „nur so” in Übereinstimmung mit der Messkamera gebracht wurde, weil es hier natürlich auf Hundertstel- oder auch Zehntelsekunden nicht ankommt. Die Zuordnung der Fahrzeuge ist nämlich in aller Regel unproblematisch.
Während der Aufnahme der „Messkamera” findet eine Kodierung des Videosignals anhand der tatsächlichen Uhrzeit statt. Der Kodierer zählt in dem Videosignal die einzelnen Videobilder (Voll- und Halbbild). Der zeitliche Abstand von zwei aufeinanderfolgenden Videohalbbildern beträgt 1/50 Sekunde.
Die in das (spätere Auswerte-)Video eingeblendete Uhr zeigt anhand dieser Bilder also eine „Mischzeit” an, nämlich zunächst Stunden, dann Minuten, sodann Sekunden und dann Bilder (00-24!). Letztere ersetzen also die sonst in Videostoppuhren (wie im VAMA-Verfahren genutzt) die Angaben der Hundertstel-Sekunden. Jede Bildeinheit ist damit 0,04 s lang.
Die Anwendungsbedingungen für das Messverfahren VKS 3.01 werden über die technischen Bedienungsvorschriften des Herstellers hinaus durch Richtlinien und Erlasse geregelt, die mit dazu beitragen sollen, die Anwendung zu schematisieren und ihrer Richtigkeit zu sichern.
Zu beachten ist, dass das Gerät geeicht werden kann" und insoweit stets seitens des Gerichtes oder des Verteidigers ein aktueller Eichschein angefordert werden soll. Die Eichung bezieht sich dabei nicht nur auf die vor Ort eingesetzte „Messkamera”, sondern auch auf Kodierer, Dekodierer und den Auswerte-PC.
Über den Einsatz des Gerätes wird von dem Bediener ein recht „spärliches” Einsatzprotokoll gefertigt, das eigentlich nur pauschal den ordnungsgemäßen Einbau des Gerätes, den eingesetzten Gerätetyp mit Gerätenummer und die Messstrecke bzw. den Einsatzort dokumentiert.
3. Auswertung
Die Auswertung des kodierten Videobandes erfolgt durch ein spezielles Computersystem. Dabei wird die Perspektive im Videobild berechnet und mittels einer so genannten „Framegrabber-Karte” eine perspektivische Transformation durch Erstellung eines Messrasters durchgeführt. Auf diese Weise können beliebige Punkte auf der Fahrbahnoberfläche digitalisiert und der zurückgelegte Weg eines Fahrzeuges sowie im Zusammenhang mit der Kodierung die Geschwindigkeit des Fahrzeuges berechnet werden. Erforderlich hierfür ist der bereits erwähnte Dekodierer, durch den das Video in den Computer eingelesen wird und dessen aus dem Video extrahierte Daten in die im Video anzuschauende Zeit umgewandelt werden.
Das so zu sehende Tatvideo wird mit Hilfe eines Computerprogramms ausgewertet. Dabei wird zunächst die in der beschriebenen Weise eingerichtete Messstelle ausgewählt. Von der auswertenden Person werden sodann die Pass- und Kontrollpunkte der Messstelle mit Hilfe eines Fadenkreuzes im Tatvideobild anvisiert und digitalisiert. Das Programm berechnet die Perspektive und nimmt dabei eine interne Genauigkeitsberechnung vor. Erst wenn die zulässigen Toleranzen eingehalten sind, lässt das Programm eine weitere Auswertung der Videoaufzeichnung zu.
Die Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen werden im Tatvideo mit einer Messlinie durchgeführt. Das Video wird hierfür zunächst angehalten. Die Messlinie (in das Videobild gerechnet und quer zur Fahrbahn gelegt) lässt sich durch den auswertenden Beamten auf dem Videomonitor dem Straßenverlauf folgend bewegen. Sie wird auf den Aufsetzpunkt der Vorderachse des Fahrzeuges des Betroffenen auf der Fahrbahnoberfläche und dann auf denselben Punkt des Vordermannes gesetzt. Das System berechnet dann ausgehend von den Linienaußenkanten und gibt dadurch einen Extra-Teil Sicherheit.
Die Wiedergabe des Videobandes wird fortgesetzt, bis die Fahrzeuge eine Strecke von mindestens 25 Metern durchfahren haben. Nach erneutem Anhalten des Videobandes wird mit der Messlinie eine weitere Abstandsmessung durchgeführt.
Nach dieser zweiten Abstandsmessung berechnet das System mit Hilfe des durch die Kodierung bekannten Zeitunterschiedes der beiden Messungen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen.
Schließlich wird die Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges dadurch festgestellt, dass mit der Messlinie die Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges digitalisiert wird.
Durch die jeweilige Digitalisierung der Aufsetzpunkte der Reifen auf der Fahrbahnoberfläche werden Abstände errechnet, die sich für den Betroffenen günstig auswirken, weil keine weiteren Abzüge für die Überhänge der Fahrzeuge vorgenommen werden. Auch die Tatsache, dass zwei Messungen und damit eine im mittleren Entfernungsbereich durchgeführt wird, führt zu immensen bei anderen Systemen nicht anzutreffenden Sicherheit.
Neben dem Augenscheinsobjekt „Videoaufzeichnung” werden die Momentaufnahmen der Messung gespeichert, so dass auch diese sich i.d.R. als Ausdrucke bei der Akte befindende Bilder ebenfalls in Augenschein genommen werden können. Da stets die Entwicklung der Abstandsunterschreitung entscheidend ist, kann auf die Inaugenscheinnahme des Videos natürlich nicht verzichtet werden.
4. Toleranzabzüge
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einem Wert von unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h und bei einem Wert von über 100 km/h eine Toleranz in Höhe von drei Prozent des Wertes abgezogen. Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.01 nicht veranlasst. Der vom System vorgenommene Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit, die Zugrundelegung des jeweils für den Betroffenen günstigsten Wertes der Messlinie und der so ermittelten Abstände sowie die Außerachtlassung der Fahrzeugüberhänge sind ausreichend, um alle möglichen Betriebsfehlerquellen auszugleichen.
Aus der bereinigten Geschwindigkeit und dem für den Betroffenen günstigsten der beiden Abstandswerte errechnet das System den dem Betroffenen vorzuwerfenden Wert.
Der Abstand wird dabei vom System selbst täterfreundlich auf den nächsten vollen Meter aufgerundet.