Der sog. Wiederbeschaffungswert (manchmal mißverständlich auch als Zeitwert bezeichnet) ist derjenige Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muß, um auf dem ihm zugänglichen Gebrauchtfahrzeugmarkt ein dem beschädigten alters-, ausstattungs- und zustandsmäßig entsprechendes Fahrzeug käuflich zu erwerben.