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Wer vom Genuss von Halluzinogenen abhängig ist, kann kein Fahrzeug sicher führen.
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Wer - ohne abhängig zu sein - regelmäßig berauschende Mittel mit Ausnahme von Cannaboiden zu sich nimmt und dadurch missbraucht, dass er seine geistig-körperliche Leistungsfähigkeit ständig unter das von einem Fahrzeugführer zu erwartende Leistungsniveau herabsetzt oder so zeitweise beeinträchtigt, dass er plötzlich auftretenden Belastungssituationen im Verkehr nicht volltauglich begegnen kann, ist ebenfalls zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
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Regelmäßiger Cannabis-Konsum führt gleichfalls zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
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Nur gelegentlicher Cannabis-Konsum führt dann nicht zur Ungeeignetheit, wenn die Trennung von Konsum und Fahren gewährleistet ist und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und keine sonstigen Persönlichkeitsstörungen mit Kontrollverlust vorliegen.
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