Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann wirksam auch per E-Mail eingelegt werden. |
„Hinweis: Aus rechtlichen Gründen sind Rechtsmittel per E-Mail nicht zulässig.“ |
„Ein per E-Mail eingelegter Einspruch kann nur dann als zulässig anerkannt werden, wenn dieser anschließend unverzüglich schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift bestätigt wird.“ |