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Zum Einhalten des Wirtschaftlichkeitsgebots und zum Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei der Verwertung eines unfallbeschädigten Kfz ohne ausreichende Restwertermittlung am regionalen Markt. Zum Feistellungsanspruch für die Kosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens mit einer für eine Abrechnung auf Totalschadensbasis ungeeigneten Restwertermittlung. (Leitsätze des Gerichts) |