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Ansprüche auf "großen Schadensersatz" aus Deliktsrecht im Dieselskandal setzen schlüssigen Vortrag zu einem objektiv sittenwidrigen Handeln der Beklagten im Sinne der §§ 826, 31 BGB voraus. Ob ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, ist vom Zivilgericht autonom zu beurteilen; KBA-Auskünfte zu nicht vergleichbaren Fahrzeugtypen sind dabei nicht maßgeblich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |