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Das Landgericht Köln hat einen Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt des sog. Diesel-Abgasskandals wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Pkw des Typs E. XC60 teilweise zugesprochen. Der Kläger machte geltend, dass das Fahrzeug im normalen Straßenverkehrsbetrieb die Abgasgrenzwerte aufgrund einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung und weiterer Abschalteinrichtungen um ein Vielfaches überschreite. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |