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Ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB im Zusammenhang mit dem VW EA 288 Motor setzt eine ausreichende Substantiierung des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung voraus. Weder die interne "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288" noch andere Indizien wie die Nachfolge des EA 189 oder unterschiedliche Testergebnisse begründen ohne weitere greifbare Anhaltspunkte eine solche Substantiierung. Auch der Vortrag zum Einsatz eines sogenannten Thermofensters oder einer Abgasrückführung nur bis 1.000 Höhenmeter genügt ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zur Annahme sittenwidrigen Handelns. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |