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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31, 398 BGB besteht, wenn die im Fahrzeug verbaute Software den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand optimiert und zwischen zwei Betriebsmodi umschaltet, was vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |