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Das Landgericht Duisburg hat den Rechtsstreit ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Fragen betreffen die Befugnis nationaler Zivilgerichte, Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller wegen Nichtübereinstimmung mit der EG-Typgenehmigung oder Gesetzwidrigkeit der Genehmigung selbst zuzusprechen, die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast sowie die Definition einer Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |