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Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Motorsteuerungssoftware in Form einer sogenannten Aufheizstrategie, die über eine Fahrzykluserkennung verfügt und faktisch nur unter den Bedingungen des NEFZ arbeitet, während sie im Normalbetrieb ausgeschaltet bleibt, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn das Kraftfahrtbundesamt (KBA) diese Strategie als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und einen verbindlichen Rückruf des Fahrzeugs angeordnet hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |