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Der Fahrzeughersteller haftet dem Käufer eines Dieselfahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB. Das Inverkehrbringen des Motors vom Typ EA 189 mit der dazugehörigen Motorsteuerung verstößt gegen die guten Sitten. Ein Käufer hätte den Kaufvertrag in Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |