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Eine Berufungsbegründung genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 ZPO, wenn sie das die Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs tragende Argument des Landgerichts, wegen der Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung sei von der Zulässigkeit vorhandener Abschalteinrichtungen auszugehen, hinreichend angreift. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |