|
Das Landgericht Wuppertal hat die Klage auf Rückabwicklung eines Autokreditvertrags nach Widerruf und Zahlung von 6.243,40 Euro abzüglich Wertersatz abgewiesen. Der Kläger hatte die Wirksamkeit seines Widerrufs wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Pflichtangaben geltend gemacht, während die Beklagte den Widerruf als verspätet und die Weiternutzung des Fahrzeugs als rechtsmissbräuchlich ansah. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |