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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beklagte zu 2. dem Kläger Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Skandal" zu leisten hat, da im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die insbesondere dergestalt funktioniert, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet wird, wobei der Testzyklus 21 Minuten dauert. Die Beklagte zu 2. wurde verurteilt, 50.525,36 € nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges zu bezahlen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |