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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 826, 31 BGB besteht gegen den Fahrzeughersteller, wenn dieser einen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unter Verschweigen dieser Tatsache in Verkehr bringt. Dies ist der Fall bei einem Audi A5 Coupé mit EA 288 Motor, dessen SCR-Katalysator mittels Software im Abgastest anders gesteuert wurde als im normalen Straßenverkehr. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |