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Ein Fahrzeug weist keinen Sachmangel auf, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, aber keine Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht. Bei einem Fahrzeug mit italienischer Typengenehmigung ist das Kraftfahrtbundesamt nicht berechtigt, zusätzliche nationale Bescheinigungen zu verlangen oder die Betriebsgenehmigung von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen. Ein Sachmangel ist daher nicht gegeben, wenn der Kläger keine drohende Stilllegung oder Entzug der Typengenehmigung durch die italienischen Behörden vorträgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |