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Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens eines Fahrzeugherstellers im Abgasskandal kann nach den Maßstäben des BGH entfallen, wenn eine hinreichende Verhaltens- und Strategieänderung vorliegt. Eine solche Änderung ist gegeben, wenn der Hersteller seine Vertriebspartner über einen angeordneten Rückruf informiert und diese anweist, betroffene Fahrzeuge nur nach vorheriger Aufklärung der Kunden zu verkaufen, wodurch das auf Verdeckung angelegte Handeln aufgegeben wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |