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Das Landgericht Aachen hat eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug der Marke D im Rahmen des Dieselskandals sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht abgewiesen. Der Kläger hatte das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen in einem 3,0-Liter-Dieselmotor (Euro 6) behauptet und Ansprüche aus Rücktritt, Anfechtung und § 826 BGB geltend gemacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |