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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) im Diesel-Abgasskandal scheidet aus, wenn der Käufer eines Gebrauchtwagens zum Zeitpunkt des Kaufs Kenntnis vom Einbau der Manipulationssoftware hatte. Die nachträgliche Behauptung, von der Software keine Kenntnis gehabt zu haben, ist unbeachtlich, wenn sie zuvor eingeräumt wurde. Die Erwartung, dass ein Softwareupdate die illegale Abschalteinrichtung beseitigt und das Fahrzeug mangelfrei macht, ohne neue Mängel zu verursachen, begründet keine Haftung des Herstellers, wenn die Kenntnis der Manipulationssoftware feststeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |