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Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch im A-Abgasskandal auch bei einem Gebrauchtwagenkauf nach Bekanntwerden der Dieselthematik bestehen kann. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der Käufer in Unkenntnis der nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware einen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag abschloss, der auch durch ein Software-Update nicht behoben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |