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1. Auch in Bagatellsachen können die dem Betroffenen durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten erstattungsfähig sein, wenn die Sache für den Betroffenen von grundsätzlicher Bedeutung ist. 2. Steht die Auslegung einer zu einem sog. Handwerker-Parkausweis erteilten Auflage in Frage, so hat die Sache für den betroffenen Handwerker grundsätzliche Bedeutung. (Leitsätze des Gerichts) |