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Der international registrierten Marke 'CityVal' für Fahrzeuge und fahrerlose urbane Transportsysteme kann der Schutz in Deutschland nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft oder eines Freihaltebedürfnisses verweigert werden. Die Wortzusammensetzung aus 'City' und 'Val' wird vom durchschnittlichen Verkehr nicht unmittelbar als beschreibende Angabe für einen fahrerlosen leichten Zugtyp verstanden, da 'Val' keine allgemein verständliche Abkürzung für 'véhicule automatique léger' ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |