Das Verkehrslexikon

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Linienverkehr - Linienverkehrserlaubnis




Gliederung:


Allgemeines
Stadtrundfahrten
Einstweilige Erlaubnis
Feststellungsinteresse für Amtshaftungsansprüche
Kartellabsprachen
Gerichtszuständigkeit



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Nahverkehr

Personenbeförderung

Linienbusse

P-Schein

VG Freiburg v. 25.01.2012:
Zumindest insoweit, als durch Rechtsvorschrift - hier: § 12 Abs. 2 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft) - ausdrücklich normiert ist, dass für den Nachweis bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen bestimmte Unterlagen vorzulegen sind, ist deren Vorlage durch den Antragsteller grundsätzlich dafür erforderlich, dass die Dreimonatsfrist des § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG in Lauf gesetzt wird (im Anschluss an Hamb. OVG, Beschl. v. 18.11.2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).

VGH München v. 16.08.2012:
Gem. § 13 Abs. 3 PBefG ist der Umstand, dass ein Verkehr von einem Unternehmer jahrelang in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise betrieben worden ist, im öffentlichen Personennahverkehr unter der Voraussetzung des § 8 Abs. 3 PBefG angemessen zu berücksichtigen; das gilt auch im Falle des Abs. 2 Nr. 2. Für die Anwendung des Altunternehmerschutzes kommt es aber nicht darauf an, wer Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung ist, sondern wer die Verkehrsleistung tatsächlich erbringt (BVerwG vom 19.10.2006 BVerwGE 127, 42).

VG Augsburg v. 27.09.2016:
Bei der Auswahl des Unternehmers, der die beste Verkehrsbedienung im Sinn von § 13 Abs. 2b PBefG anbietet, steht der Genehmigungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu. Eine fehlerfreie Abwägung setzt u.a. voraus, dass die Belange, die für sie von Bedeutung sind (sog. Abwägungsmaterial), in den wesentlichen Punkten zutreffend ermittelt und bewertet werden. - Die Auswahlentscheidung ist fehlerhaft, wenn zur Bestimmung des Umfangs des Verkehrsangebotes Rufbuskurse herangezogen werden, die nicht oder nur geringfügig nachgefragt werden.

OVG Münster v. 18.01.2017:
Die zuständige Behörde hat, wenn - wie hier - mehrere Bewerber um die Genehmigung für eine eigenwirtschaftliche Bedienung einer Linie vorhanden sind, die sich ganz oder zum Teil auf die gleiche oder im Wesentlichen gleiche Verkehrsleistung beziehen, eine Auswahl zu treffen. Die Auswahlentscheidung hat sich daran zu orientieren, wer die beste Verkehrsbedienung anbietet (§ 13 Abs. 2b Satz 1 PBefG). Allerdings ist nach § 13 Abs. 3 PBefG die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber angemessen zu berücksichtigen.

OVG Münster v. 18.01.2017:
Zur Rechtmäßigkeit einer Versagung der Genehmigung zum Linienverkehr, wenn durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden, insbesondere der beantragte Verkehr einzelne ertragreiche Linien oder ein Teilnetz aus einem vorhandenen Verkehrsnetz oder aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herauslösen würde. - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von der Genehmigungsbehörde getroffenen (Auswahl-) Entscheidung ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.

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Stadtrundfahrten:


Stadtrundfahrten

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Einstweilige Erlaubnis:


VG Augsburg v. 08.12.2009:
Wenn eine sofortige Einrichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsinteresse liegt, kann die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk der Verkehr betrieben werden soll, nach § 20 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dem Antragsteller eine widerrufliche einstweilige Erlaubnis erteilen. Die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG müssen dabei vorliegen. Die einstweilige Erlaubnis erlischt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 PBefG nach sechs Monaten, wenn sie nicht vorher widerrufen wird. Sie begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 PBefG).

OVG Hamburg v. 21.02.2011:
Ein Antrag eines Konkurrenten auf Suspendierung der einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG zugunsten des Wettbewerbers hat nur Erfolg, wenn offensichtlich ein Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG gegeben war.

OVG Hamburg v. 02.01.2012:
Die im Personenbeförderungsgesetz geregelte einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG stellt für den Linienverkehr eine spezielle Regelung des vorläufigen Rechtsschutzes dar, die sicherstellt, dass auch bei nicht bestandskräftigen bzw. streitbefangenen Genehmigungsentscheidungen Linienverkehr betrieben werden kann. Für eine verfassungskonforme Auslegung des § 15 Abs. 4 PBefG, der eine vorläufige Genehmigung verbietet, ist daher bei der Verlängerung einer Linienverkehrserlaubnis, anders als bei der Verlängerung einer bestehenden Taxengenehmigung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 3 Bs 182/11 m.w.N.), kein Raum.

VG München v. 19.06.2012:
Es bleibt unentschieden, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung erteilten Linienverkehrsgenehmigung sich schon deshalb als rechtswidrig erweist, weil die Regelung in § 15 Abs. 2 PBefG die Möglichkeit sofortiger Vollziehung der regulären Genehmigung ausschließt, das Personenbeförderungsgesetz eine vorläufige genehmigungspflichtige Personenbeförderung nur im Linienverkehr auf der Grundlage einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 PBefG zulässt und diese damit eine die Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO verdrängende Sonderregelung darstellt. Soweit der VGH München im Beschluss vom 16.12.1993 (BayVBl 1994, 407) im Fall einer Genehmigung zur Durchführung von Krankentransport und Notfallrettung allgemein ausgeführt hat, sowohl einstweilige Erlaubnis als auch endgültige Genehmigung könnten im Falle einer Anfechtung für sofort vollziehbar erklärt werden, erscheint zweifelhaft, ob dies auch in dieser allgemeinen Form für den Bereich des Personenbeförderungsgesetzes gelten soll.

VGH München v. 16.08.2012:
Einstweilige Erlaubnis und endgültige Genehmigung der Linienverkehrserlaubnis regeln verschiedene Sachverhaltsgestaltungen und haben demgemäß unterschiedliche Gestattungsvoraussetzungen. Deswegen können auch beide, wenn sie angefochten werden, für sofort vollziehbar erklärt werden. Die sofortige Vollziehbarkeit der endgültigen Genehmigung ist nicht abhängig davon, ob das Gesetz eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis gibt.

VG Minden v. 27.05.2014:
Die Erteilung der einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG steht im Ermessen der Genehmigungsbehörde. - Ist ein Verkehr von einem Unternehmer jahrelang in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise betrieben worden, ist dieser Umstand gemäß § 13 Abs. 3 PBefG, im öffentlichen Personennahverkehr unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 PBefG, angemessen zu berücksichtigen, was auch im Falle des Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift gilt.

OVG Lüneburg v. 20.05.2016:
Konkurrieren mehrere Bewerber um eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG, ist es in der Regel sachgerecht, die einstweilige Erlaubnis demjenigen Unternehmer zu erteilen, dem auch die endgültige, wenn auch noch nicht bestandskräftige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Sach und Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat oder wenn die im Rahmen der Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung getroffene Auswahlentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist.

OVG Lüneburg v. 21.01.2019:

  1.  Es ist in der Rechtsprechung vielmehr anerkannt, dass die einstweilige Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 PBefG auch dazu dienen kann, den Zustand zu überbrücken, der eintritt, wenn die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung durch einen Konkurrenten angefochten ist, gleichwohl aber ein öffentliches Bedürfnis für die Aufnahme des Linienverkehrs besteht

  2.  Konkurrieren mehrerer Bewerber um eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG in der Regel sachgerecht, die einstweilige Erlaubnis demjenigen Unternehmer zu erteilen, dem auch die endgültige, wenn auch noch nicht bestandskräftige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist, sog. „Vorwirkung“ der Genehmigung. - Eine „Vorwirkung“ der Genehmigung entfällt nicht bereits dann, wenn die Genehmigungserteilung aus irgendwelchen Gründen derzeit offensichtlich rechtswidrig ist.

OVG Lüneburg v. 19.02.2019:

  1.  Der Grundsatz der Linienbezogenheit bedeutet nicht, dass konkrete linienübergreifende Vor- und Nachteile, wie etwa die Anbindung der Linie an andere Verkehrsmittel, im Rahmen der Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Angeboten nicht berücksichtigt werden dürfen.

  2.  Konkrete Auswirkungen der Anwendung eines bestimmten Tarifs, insbesondere auf die linienübergreifende Verkehrsnutzung, sind zu ermitteln und in die Auswahlentscheidung einzustellen.

  3.  In einer einheitlichen Tarifgestaltung liegt ein berücksichtigungsfähiger Vorteil für die Verkehrsbenutzer.

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Feststellungsinteresse für Amtshaftungsansprüche:


Amtshaftung im Verkehrsrecht

Feststellungsinteresse / -klage

VG Augsburg v. 14.05.2010:
Um anzunehmen, die begehrte Feststellung sei für einen künftigen Amtshaftungsprozess präjudiziell, wäre erforderlich, dass ein entsprechender Prozess vor dem Zivilgericht bereits anhängig oder zumindest „mit hinreichender Sicherheit“ zu erwarten ist. Weiter wäre erforderlich, dass substantiiert dargelegt wird, dass und in annähernd welcher Höhe überhaupt ein Schaden entstanden sein soll.

VGH München v. 09.02.2012:
Eine Entscheidung eines Kollegialgerichts über die Zuerkennung einer Linienverkehrserlaubnis schließt das Feststellungsinteresse für künftige Schadensersatzansprüche eines erfolglos gebliebenen Konkurrenten dann nicht aus, wenn die Entscheidung lediglich nach summarischer Prüfung in einem einstweiligen Anordungsverfahren getroffen wurde.

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Kartellabsprachen:


BGH v. 12.06.2018:
Ob ein Austauschvertrag (hier: über die Erbringung von Busverkehrsleistungen durch einen Subunternehmer des Genehmigungsinhabers) eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, richtet sich regelmäßig nicht nach den Absichten der Vertragsparteien, sondern danach, ob die getroffenen Vereinbarungen unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen ihrer Art nach objektiv geeignet sind, den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt zu beeinträchtigen.

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Gerichtszuständigkeit:


BVerwG v. 29.05.2017:
Die Streitigkeit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.

Landgericht Köln v. 27.10.2022:
Zur Befristung einer Fahrersperre für Busfahrer wegen Handynutzung im Linienverkehr durch marktbeherrschendes Unternehmen.

Verwaltungsgericht Köln v. 25.08.2017:
Schließung einer Fernbus-Haltestelle bei erhöhter Gefahrenlage trotz Linienverkehrsgenehmigung

BVerwG v. 29.05.2017:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten um Linienverkehrsgenehmigungen nach § 52 Nr. 1 VwGO

BVerwG v. 29.05.2017:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für Linienverkehr (§ 20 PBefG)

BVerwG v. 18.07.2016:
Örtliche Zuständigkeit bei Fahrplanänderungen im Fernbuslinienverkehr: Keine ortsgebundenen Rechte i.S.d. § 52 Nr. 1 VwGO

Oberverwaltungsgericht NRW v. 29.05.2026:
Zur Zulässigkeit von Genehmigungsauflagen im Personenbeförderungsrecht und zur Anwendbarkeit des EU-Rechts auf Mietwagen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.09.2023:
Zur sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Genehmigung nach PBefG bei Unzuverlässigkeit von Mietwagenunternehmen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.03.2023:
Zur Verlegung und Festlegung von Bushaltestellen: Kompetenzen der Personenbeförderungs- und Straßenverkehrsbehörde

Verwaltungsgericht Münster v. 12.12.2025:
Zum Anordnungsgrund bei einstweiliger Erlaubnis für Personenfernverkehrslinien: Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Gesamtsituation

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.08.2023:
Zur fachlichen Eignung des Unternehmers oder Geschäftsführers bei der Übertragung einer Taxikonzession und zum Scheingeschäftsführer

BVerwG v. 08.05.2019:
Zur Genehmigungspflicht von Patientenfahrdiensten: Betriebskosten, Gesamtentgelt und Freistellungen nach PBefG und FrStllgV

BVerwG v. 08.11.2018:
Genehmigungsfiktion und Beginn der Geltungsdauer von Taxengenehmigungen; Genehmigungsurkunde als Realakt

Verwaltungsgericht Köln v. 01.03.2024:
Zur Ermessensausübung bei der Standortwahl einer Bushaltestelle für den Linienverkehr vor einem Privatgrundstück

Verwaltungsgericht Köln v. 14.08.2020:
Zur Genehmigungsfiktion bei unvollständigem Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.01.2025:
Zum Besitzstandsschutz bei der Wiedererteilung einer Taxenkonzession nach Ablauf der Geltungsdauer

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.09.2025:
Zur einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Genehmigung im Personenbeförderungsrecht bei fehlender Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung

BVerwG v. 01.06.2023:
Zur Zulassung nachträglicher Antragsergänzungen im eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.11.2022:
Zur Unwirksamkeit von Änderungssatzungen zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale an Verkehrsunternehmen im ÖPNV

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.11.2022:
Zur Unwirksamkeit von Änderungssatzungen zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.11.2022:
Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale an eigenwirtschaftlich tätige Verkehrsunternehmen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 01.08.2022:
Vollständigkeit eines Genehmigungsantrags für Linienverkehr: Erforderliche Angaben zu Fahrzeugen und Genehmigungsfiktion

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.06.2022:
Keine Pflicht der Genehmigungsbehörde zur Aufforderung zur Antragsnachbesserung nach Fristablauf im eigenwirtschaftlichen Linienverkehr

Oberverwaltungsgericht NRW v. 30.03.2022:
Zur Zulässigkeit von Antragsergänzungen im Linienverkehrsgenehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 6 PBefG

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.10.2021:
Versagung einer einstweiligen Erlaubnis für Buslinienverkehr bei fehlender Kostendeckung aufgrund gekündigter Kooperationsverträge

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.10.2021:
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Widerruf von Linienverkehrsgenehmigungen bei fehlendem öffentlichem Vollziehungsinteresse

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.12.2019:
Zur Genehmigung von Buslinien im eigenwirtschaftlichen Verkehr; Versagungsgründe nach PBefG und Konkurrentenklage

BVerwG v. 25.07.2019:
Zur Genehmigung eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei Abweichung von der Vorabbekanntmachung nach PBefG

Verwaltungsgericht Köln v. 18.03.2019:
Klagebefugnis des ÖPNV-Aufgabenträgers gegen eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung bei fehlender Dauerhaftigkeit des Betriebs

Verwaltungsgericht Köln v. 18.03.2019:
Klagebefugnis von ÖPNV-Aufgabenträgern bei eigenwirtschaftlichem Linienverkehr

Verwaltungsgericht Köln v. 18.03.2019:
Zur Klagebefugnis von ÖPNV-Aufgabenträgern bei der Genehmigung eigenwirtschaftlichen Linienverkehrs

Verwaltungsgericht Münster v. 24.09.2018:
Auswahlentscheidung bei Linienverkehrsgenehmigungen und Einvernehmen des Aufgabenträgers bei Abweichungen von Mindestanforderungen

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 08.04.2018:
Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung bei Nichterfüllung der Vorabbekanntmachung; Anforderungen an Zusicherungen nach PBefG

Verwaltungsgericht Köln v. 25.08.2017:
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Fernbus-Haltestelle aufgrund erhöhter Verkehrsgefahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.08.2016:
Zur Notwendigkeit des Widerspruchsverfahrens nach § 55 PBefG und zur Versagung einer Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Linienverkehr.

Landgericht Köln v. 14.04.2016:
Zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen im ÖPNV wegen Verstoßes gegen § 1 GWB bei Direktvergaben

BVerwG v. 06.10.2015:
Erlöschen der Genehmigung zur Übertragung der Betriebsführung nach PBefG bei wirksamer Kündigung des zugrundeliegenden privatrechtlichen Rechtsverhältnisses

BVerwG v. 27.08.2015:
Unternehmereigenschaft im Personenbeförderungsrecht bei Auftreten als Vertragspartner gegenüber Fahrgästen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.02.2015:
Zur Liniengenehmigung für Flughafenzubringerbusse bei Parallelbedienung und unzureichendem Verkehrsbedürfnis

Verwaltungsgericht Minden v. 03.12.2014:
Zur Versagung einer Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Linienverkehr bei Nichteinhaltung des Nahverkehrsplans

Verwaltungsgericht Münster v. 25.09.2014:
Kein Anspruch auf Vollkompensation oder Mindestgewinn bei Ausgleichszahlungen im öffentlichen Personenverkehr

Verwaltungsgericht Münster v. 25.09.2014:
Zur fehlenden Gewährleistung eines Anspruchs auf Vollkompensation oder Mindestgewinn im öffentlichen Personenverkehr

Verwaltungsgericht Minden v. 10.09.2014:
Zur Überkompensationskontrolle bei Ausgleichszahlungen für Verkehrsleistungen im Ausbildungsverkehr nach ÖPNVG NRW

BAG v. 06.05.2014:
Fahrtunterbrechungen für Omnibusfahrer im Linienverkehr: Keine Exklusivität der Regelungen nach § 1 Abs. 3 FPersV

BVerwG v. 12.12.2013:
Ruf- oder Anrufbusse als Linienverkehr; Altunternehmerprivileg bei Genehmigungswettbewerben nach PBefG

BVerwG v. 24.10.2013:
Linienverkehrsgenehmigung: Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen bei fehlender Kostendeckung

BFH v. 30.06.2011:
Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Stadtrundfahrten im Linienverkehr und zur Abgrenzung von Führungsleistungen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.04.2013:
Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines Planfeststellungsbeschlusses als Zustellungsersatz; Anforderungen an den Abdruck in Tageszeitungen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.04.2013:
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines Planfeststellungsbeschlusses als Ersatz für die Zustellung und deren Anforderungen

OLG Hamm v. 25.02.2013:
Zur Auslegung der Begriffe „gut sichtbar“ und „deutlich lesbar“ für die Fahrzeugbeschriftung nach § 20 Abs. 2 BOKraft

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.10.2012:
Zur erhöhten Zuverlässigkeit von Fahrern im gewerblichen Personenverkehr bei der Einhaltung von Verkehrsvorschriften

Verwaltungsgericht Minden v. 11.01.2012:
Anwendung von Kostensatzgruppen für Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und § 10 Abs. 3 ÖPNVG NRW

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 13.05.2011:
Zur Unzuverlässigkeit eines Beförderungsunternehmers im Schülerspezialverkehr und Anspruch auf Wegstreckenentschädigung bei fehlender Zumutbarkeit

BVerwG v. 01.02.2011:
Zur gerichtlichen Kontrolle von Fahrgastprognosen im Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnverlängerungen

BVerwG v. 24.06.2010:
Zulässigkeit von Bus-Linienfernverkehr bei bestehendem Bahnangebot und erheblich günstigeren Fahrpreisen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.04.2013:
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines Planfeststellungsbeschlusses und deren Ersetzung der individuellen Zustellung

BVerwG v. 26.04.2012:
Berechnung des Ausgleichs nach § 45a PBefG für Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr bei Zeitfahrausweisen mit Netzöffnung

Verwaltungsgericht Minden v. 28.11.2008:
Vergabe einstweiliger Erlaubnis für Linienverkehr: Auswahlentscheidung und Altunternehmerprivileg

Verwaltungsgericht Minden v. 05.11.2008:
Zur Abgrenzung von Nachbarortslinienverkehr und Überlandlinienverkehr bei Ausgleichsansprüchen nach § 45a PBefG

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 18.09.2008:
Zur Aufhebung einer Genehmigung für eine Haltestelle im grenzüberschreitenden Linienverkehr bei bestehendem Konkurrenzschutz

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.09.2008:
Einstweilige Erlaubnis im Linienverkehr nach § 20 PBefG und das Verbot der Doppelbedienung

Verwaltungsgericht Minden v. 27.05.2008:
Genehmigung von Linienverkehren im ÖPNV: Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge und Besitzschutz nach PBefG

Verwaltungsgericht Minden v. 14.05.2008:
Zur Rechtmäßigkeit von Liniengenehmigungen im eigenwirtschaftlichen Personenbeförderungsverkehr trotz öffentlicher Zuschüsse

Verwaltungsgericht Münster v. 22.02.2008:
Zur Abgrenzung von Orts- und Nachbarortslinienverkehr bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach PBefG

Verwaltungsgericht Münster v. 10.08.2007:
Ungleichbehandlung im Genehmigungswettbewerb für Linienverkehr: Weitergabe von Konkurrenzangeboten und Nachbesserungsrecht

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.05.2007:
Zur Einstufung von Stadtrundfahrten mit Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten als Linienverkehr besonderer Art und dem Konkurrentenschutz

Verwaltungsgericht Minden v. 15.06.2007:
Zur Berücksichtigung von Besitzstandserwägungen bei der Vergabe von Genehmigungen für Linienverkehre im ÖPNV

Verwaltungsgericht Minden v. 02.11.2005:
Zur Ermessensentscheidung über die Befristung von Linienverkehrsgenehmigungen im ÖPNV nach § 16 Abs. 2 PBefG

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