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Die Kfz-Kaskoversicherung erfasst den Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs infolge einer Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Ein Anspruch des gutgläubigen Erwerbers eines gestohlenen Fahrzeugs auf Ersatz des Kaufpreises besteht nicht, wenn das Fahrzeug an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wurde und dieser somit keinen Schaden erlitten hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |