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Eine Änderungsgenehmigung für einen Flughafenbetrieb, die die reguläre Betriebszeit erstmals auf Teile der Nacht ausdehnt, stellt eine wesentliche Erweiterung oder Änderung dar, die einer Planrechtfertigung und einer mängelfreien Abwägung bedarf. Die angefochtene Änderungsgenehmigung ist aufgrund anhaftender Abwägungsmängel rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden, wobei ein weitergehender Aufhebungsanspruch ausgeschlossen ist, wenn die Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |