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Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, für seinen Mandanten erhaltene Fremdgelder aus einem gerichtlichen Vergleich und von einer Vollkaskoversicherung unverzüglich an diesen auszukehren. Unterlässt er dies im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfalls, kann er zur Zahlung an den Mandanten verurteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |