|
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von unter 1,6 Promille angeordnet werden, wenn Anzeichen für eine erhebliche Alkoholtoleranz und damit für einen fahreignungsrelevanten Alkoholmissbrauch vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn trotz einer BAK von 1,55 Promille nur geringe Ausfallerscheinungen festgestellt werden, was auf eine erhebliche Gewöhnung an Alkohol und einen Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos hindeutet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |