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Ein gestellter Verkehrsunfall ist nachgewiesen, wenn die Rechtsgutverletzung mit Einwilligung des Verletzten erfolgte und der Unfall manipuliert, mithin nur vorgetäuscht war. Der Anscheinsbeweis für einen gestellten Verkehrsunfall ist bei einer Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, geführt, wobei eine Gesamtwürdigung sämtlicher Beweise aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung schließen lassen kann. Es bedarf keiner lückenlosen Gewissheit, sondern es reichen Indizien, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |