Ob die Grundsätze des sog. Anscheinsbeweises auch auf Fälle der Unfallmanipulation Anwendung finden, ist in der Rechtsprechung strittig.
Es muss jedenfalls in diesem Bereich unterschieden werden zwischen einem Indizienbeweis auf Grund zahlreicher Einzelmerkmale, die für einen gestellten Unfall und eine Einwilligung des vermeintlich Geschädigten sprechen und einem typischen Geschehensablauf, aus dem sich die Einwilligung ergeben könnte. Vieles spricht dafür, dass ein Einverständnis mit einer Beschädigung des eigenen Fahrzeugs ein freier Willensentschluss ist, der sich nicht aus einem typischen Geschehensablauf ergibt.
BGH v. 13.12.1977:
In der Regel kann die Frage, ob ein Unfallgeschädigter mit der Beschädigung seines Fahrzeugs und eventuellen Verletzungen in betrügerischer Absicht einverstanden gewesen ist, nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises entschieden werden.
OLG Zweibrücken v. 29.01.1988:
Der Beweis dafür, dass ein Unfall mit Einwilligung des Geschädigten herbeigeführt worden ist, kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder nachgewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem üblichen erfahrungsgemäßen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann.
OLG Düsseldorf v. 18.12.1995:
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anzuwenden, wenn es um die Frage geht, ob der Eigentümer eines Kfz in dessen Beschädigung eingewilligt hat, um sich betrügerisch zu bereichern.
LG Kiel v. 23.02.2005:
Die Frage, ob ein vermeintlich Geschädigter mit der Beschädigung seines Fahrzeug einverstanden und somit ein Unfallbetrugsfall gegeben war, kann nicht auf Grund der Grundsätze des Anscheinsbeweises beantwortet werden.
OLG Düsseldorf v. 20.08.2007:
Dem Versicherer kommt für die Darlegung einer Unfallmanipulation der Beteiligten kein Anscheinsbeweis zugute. Der Versicherer muss vielmehr nach dem Beweismaßstab des § 286 ZPO die Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung seines Eigentums beweisen, wobei eine Gesamtschau der für und gegen eine Unfallmanipulation sprechenden Tatsachen zu erfolgen hat. Die eindeutige Verschuldensfrage und eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten sprechen nicht zwingend für eine gestellten Unfall, da diese Umstände auch bei nicht manipulierten Unfällen keine Seltenheit sind.
OLG Hamm v. 06.03.2023:
Zum Nachweis des Unfallhergangs durch den Geschädigten und der Kollisionsabsprache durch den Haftpflichtversicherer
Landgericht Aachen v. 03.05.2018:
Zum Beweis eines fingierten Verkehrsunfalls durch Indizienkette und Inkompatibilität des Schadensbildes
Landgericht Hagen v. 03.03.2021:
Klageabweisung wegen fehlendem Nachweis eines unfreiwilligen Verkehrsunfalls bei Indizien für Manipulation
Landgericht Bielefeld v. 27.11.2020:
Beweislast für manipulierten Verkehrsunfall und Aktivlegitimation des Geschädigten trotz widersprüchlichen Vortrags
OLG Hamm v. 25.07.2017:
Zum Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens bei ungewöhnlichem und grob fehlerhaftem Fahrverhalten
OLG Hamm v. 24.06.2016:
Manipulierter Unfall: Unplausible Angaben des Schädigers als Indiz für kollusive Schädigungsabsicht
OLG Hamm v. 14.06.2016:
Zur Bewertung von Indizien, die für und gegen einen manipulierten Unfall sprechen.
OLG Hamm v. 15.03.2016:
Indizien für Unfallmanipulation und Plausibilitätsprüfung des Unfallhergangs
Landgericht Münster v. 30.06.2017:
Zur Plausibilität eines Verkehrsunfalls und Indizien für einen gestellten Unfall bei Schadensersatzklage
Landgericht Köln v. 16.03.2016:
Fingierter Verkehrsunfall: Ablehnung von Schadensersatzansprüchen und Rückforderung wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung
Landgericht Münster v. 11.11.2015:
Nachweis eines gestellten Verkehrsunfalls; Indizienkette bei fehlender Vermeidungsreaktion und ungewöhnlichem Schadenbild
Landgericht Essen v. 02.09.2014:
Zum Beweis eines manipulierten Verkehrsunfalls und der Einwilligung in die Beschädigung des Fahrzeugs
Landgericht Köln v. 06.08.2014:
Zur Beweisführung bei einem gestellten Verkehrsunfall durch Indizienkette und Anscheinsbeweis
OLG Hamm v. 04.03.2014:
Zum Beweis eines gestellten Unfalls; Unerheblichkeit des Geständnisses des Schädigers bei Betrugsabsicht
Landgericht Aachen v. 16.03.2012:
Zur Beweislast bei Kaskoschäden: Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Versicherungsfalls bei ungewöhnlicher Schadenhäufung
OLG Hamm v. 11.03.2013:
Beweiswürdigung bei provoziertem Auffahrunfall: Indizien für Unfallmanipulation und Einwilligung
Amtsgericht Essen v. 20.10.2011:
Zum Beweis eines gestellten Verkehrsunfalls und der Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung