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Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers im Sinne von § 13 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 PBZugV können auch schon bei der ersten rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriten vorliegen. (Leitsätze des Gerichts) |