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Ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz aus Ziffer 4 Nr. 2 der Neuwagen-Verkaufsbedingungen ist begründet, wenn der Käufer die Annahme eines Neufahrzeugs unbegründet verweigert. Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers über einen vermeintlichen Permanentspeicher im Navigationsgerät oder Fahrzeug besteht nicht, wenn ein solcher nachweislich nicht vorhanden ist und somit auch kein Sachmangel vorliegt, der Gewährleistungsrechte begründen könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |