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Die schadensrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen ist in aller Regel nicht einfach gelagert, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Anspruchspositionen darzustellen und zu berechnen ist. Dies rechtfertigt die sofortige Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe durch den Geschädigten, auch bereits bei der erstmaligen Geltendmachung seiner Ansprüche. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |