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Die Höhe des zuzubillenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend von dem Maß der Lebensbeeinträchtigung ab. Bei der Bemessung ist eine unfallunabhängige, überdurchschnittliche und gravierende Vorschädigung im Kniegelenk, die überwiegend wahrscheinlich ebenfalls den Einbau einer Kniegelenksendoprothese erforderlich gemacht hätte, zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |